:: iTK-Ticker

10.08.2010 12:04 Uhr heise online News
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10.08.2010 10:43 Uhr ZDNet.de News
09.08.2010 14:36 Uhr ZDNet.de News
04.08.2010 14:14 Uhr News rund um die Kultmarke
02.08.2010 11:37 Uhr heise online News
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02.08.2010 11:27 Uhr ZDNet.de News
01.08.2010 10:56 Uhr Infos rund um das Internet
30.07.2010 18:00 Uhr WELT ONLINE - Webwelt
29.07.2010 17:47 Uhr inside-it-Nachrichten (IT-Business International)
29.07.2010 15:38 Uhr inside-it-Nachrichten (IT-Business International)
28.07.2010 16:06 Uhr ZDNet.de Security-News
28.07.2010 12:05 Uhr ZDNet IT-Business
21.07.2010 09:46 Uhr heise online News
21.07.2010 09:13 Uhr WELT ONLINE - Webwelt

:: iTK-News

25.08.2010
Mehr Online-Sicherheit im Kamener Rathaus
Die Stadt Kamen setzt auf eine Sicherheitslösung der HeLi NET iTK: Das Hammer Systemhaus für Hochverfügbarkeit installierte das Schutzprogramm Avira Antivir auf 380 PC-Arbeitsplätzen. mehr     
06.05.2010
HeLi NET iTK warnt vor „Sturm-Wurm“
HeLi NET iTK warnt vor „Sturm-Wurm“ Totgeglaubte Spam-Welle kehrt zurück Das Hammer Systemhaus HeLi NET iTK warnt Internetnutzer vor einer neuen Online-Bedrohung, die längst beseitigt schien: Der wegen infizierter Mails zum Orkantief Kyrill auch „Sturm-Wurm“ genannte Spam-Schädling ist wieder aktiv. Zwischen 2006 und Anfang 2009 infizierte der „Sturm-Wurm“ weltweit mehr als eine Million Rechner, war damit lange Zeit eines der größten Spam-Netze der Welt und für einen beträchtlichen Teil der Spam-Flut und viele verteilte Denial-of-Service-Angriffe verantwortlich. mehr     
12.04.2010
Wechsel im HeLi NET-Management
Das regionale Telekommunikationsunternehmen HeLi NET hat einen neuen kaufmännischen Leiter: Der 50-jährige Klaus Petzer verantwortet seit Februar den Querschnittsbereich des Unternehmens.  mehr     

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HeLi NET für iTK-Dienstleistungen

1.  Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für jegliche Vertragsabschlüsse zwischen HeLi NET im Bereich der iTK-Dienstleistungen (nachfolgend "HeLi NET" genannt ) und ihren Geschäftskunden ausschließlich. Geschäftskunden sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss des Vertrages  mit HeLi NET in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (nachfolgend "Kunde" genannt).

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und technischen Beiblätter sowie ggf. produktspezifische Service Level Agreements (SLA) als Vertragsbestandteil an. Ferner gelten die Datenschutzbestimmungen der HeLi NET, die zum Abruf im Internet unter http://www.helinet-itk.de/ zur Verfügung stehen.

1.3 Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen des Kunden erkennt HeLi NET  nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Regelungen gelten dann jedenfalls nur für die Leistung, für die sie getroffen wurden. Für alle anderen Leistungen gelten weiterhin die AGB in der vorliegenden Form.

1.4 Diese AGB der  HeLi NET gelten auch dann, wenn sie in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

1.5 Widersprechende Regelungen in Leistungs- und Produktbeschreibungen, Angeboten, Auftragsbestätigungen und Einzelverträgen gehen diesen AGB vor.

1.6 Änderungen dieser AGB gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderungen.

1.7 Die Verantwortung für die Auswahl der bestellten Ware und die damit beabsichtigten Ergebnisse liegt beim Kunden, sofern die Bestellung nicht auf eine gesondert zu vergütende Beratungsleistung mit entsprechender schriftlicher Kaufempfehlung der  HeLi NET zurückgeht.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Die Angebote der  HeLi NET sind freibleibend und unverbindlich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten im Sinne des § 145 BGB durch den Kunden zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme des Kundenantrags durch HeLi NET, ihre schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.

2.2 An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich HeLi NET vier Wochen gebunden. 

2.3 Alle Angaben in Prospekten, Anzeigen, usw. sind - auch bezüglich der Preise - unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder im Einzelvertrag genannten Preise.

2.4 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. HeLi NET ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ihr anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, durch Bereitstellung der Dienste oder durch Versand der Produkte an den Kunden erklärt werden.

2.5 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird HeLi NET den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.

2.6 Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung der  HeLi NET durch ihre Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von  HeLi NET zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3. Leistungs- und Funktionsumfang

3.1 Der Leistungs- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Einzelvertrag nebst Anlagen, den jeweils gültigen Leistungs- und Produktbeschreibungen, den vorliegenden AGB sowie ggf. ergänzenden besonderen Geschäftsbedingungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. über Kapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten, sind abhängig von der kundenspezifischen Situation und ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuelle kundenspezifische Anpassungen von Programmen oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

3.2 Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung der HeLi NET oder des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Services dar.

3.3 Zu Teillieferungen und Teilleistungen ist HeLi NET jederzeit berechtigt, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

3.4 Handels- und geschäftsverkehrsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit, technischer Ausstattung und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge.

3.5 HeLi NET  ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen jederzeit der Hilfe Dritter zu bedienen bzw. in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teillieferungen oder –leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Subunternehmer zu vergeben.

3.6 Das Internet ist  ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke. HeLi NET hat nur auf diejenigen Systeme Einfluß, die sich in ihrem eigenen Netzwerk befinden, so daß sie keine fehlerfreien Dienste garantieren kann.

3.7 Sofern nicht produktbezogen etwas anderes vereinbart ist, ist der Dienst von HeLi NET mindestens 97% im Jahresdurchschnitt verfügbar. Diese Verfügbarkeit berechnet sich einheitlich für alle Dienste wie folgt:
V[%] = 100% * (1-Mv/12)*(1- (S(ti)/T)))
V  = Verfügbarkeit im Jahresmittel
Mv= Monat des Vertragsabschlusses/Bereitstellung
ti    = Ausfallzeit des Services in Stunden, je Ausfall
T  = Jahresverfügbarkeit des Services in Stunden

3.8 Die dem Kunden zugeteilten IP-Adressen  werden gemäß den RIPE-Richtlinien vergeben und dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages mit HeLi NET zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Vertrages fallen die IP-Adressen automatisch wieder an HeLi NET zurück.

4.  Änderung von Leistungen

4.1 HeLi NET ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen und Preise sowie diese Bedingungen zu ändern, soweit sie dies aus technischen oder rechtlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur) oder auf Grund der Marktentwicklung in ihrem billigen Ermessen für notwendig hält und dadurch die Interessen des Kunden, insbesondere die Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung, nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Über diese Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert. Werden Vertragsänderungen zu Ungunsten des Kunden vorgenommen, so kann der Kunde den Änderungen widersprechen. Der Kunde wird auf dieses Widerspruchsrecht gesondert hingewiesen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung der Änderungen, wird der Vertrag unter den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden ist HeLi NET berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

4.2 Erfolgen Preis- oder Leistungsänderungen auf Grund behördlicher Anordnung oder Gesetzesänderung oder durch Preisänderungen der Lieferanten von HeLi NET, ist das Widerspruchsrecht des Kunden ausgeschlossen.

4.3 Erfolgt der Einkauf der Ware auf der Währungsbasis des US-Dollars, behält sich HeLi NET vor, die Angebotspreise zum Zeitpunkt der Rechnungslegung anzupassen.

4.4 Bei Leistungen mit inkludiertem freien Datentransfer (Flatrate) geht HeLi NET davon aus, dass sich der Bedarf seitens des Kunden im Rahmen der üblichen durchschnittlichen Zugriffszahlen und Transfervolumina bewegt. Bei nachhaltiger und andauernder Überschreitung dieses durchschnittlichen Datentransfervolumens behält sich HeLi NET vor, den Tarif anzupassen oder den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Darüber wird HeLi NET den Kunden vorher schriftlich informieren.

4.5 Soweit HeLi NET kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt oder nur noch gegen Entgelt bereitgestellt werden. In einem solchen Fall informiert HeLi NET den Kunden rechtzeitig. Bei Einstellung kostenloser Dienste ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

5. Warenlieferungen

5.1 Die Preise für Waren sind Nettopreise und verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich normaler Verpackung und ausschließlich Versandkosten.

5.2 Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen. Der Transport und – sofern vom Kunden gewünscht - dessen Versicherung  erfolgt auf Kosten des Kunden.

5.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Standort der HeLi NET, Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm, vereinbart. Die Auslieferung der Ware kann auf Wunsch des Kunden und auf dessen Gefahr und Kosten an einen anderen Ort erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von HeLi NET oder das ihres Lieferanten verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von HeLi NET unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.

5.4 Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Kunde im Annahmeverzug befindet.

5.5 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner nachstehenden Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Bezüglich des Gefahrenübergangs gilt in diesem Fall die gesetzliche Regelung (§ 474 II BGB).

6. Lieferzeiten

6.1 Liefertermine und –fristen sind nur gültig, wenn sie von HeLi NET schriftlich bestätigt werden. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zu Vertragsbeginn,
-laufzeit und –ende stehen (z. B. Mindestvertragslaufzeiten) gilt im Zweifel das in der Auftragsbestätigung genannte Datum der ersten Leistungsbereitstellung durch HeLi NET.

6.2 Liefertermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde.

6.3  HeLi NET haftet nicht für die Einhaltung von Terminen und Fristen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Dies gilt auch für Termine und Fristen, die von Vertragspartnern, Zulieferern oder Dritten nicht eingehalten werden.

6.4 Der Beginn der von HeLi NET angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

6.5 Die Einhaltung der Lieferverpflichtungen von HeLi NET setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus  (z. B. fristgerechte Leistung einer vereinbarten Anzahlung, vollständige Beibringung etwa bereitzustellender Unterlagen, etc.). Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.6 Wenn HeLi NET an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die sie oder ihre Zulieferer betreffen, gehindert ist und sie diese auch mit der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, so verlängert sich die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

6.7 Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von HeLi NET zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. HeLi NET teilt Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mit.

6.8 Die Lieferung von HeLi NET steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sie wird dem Kunden unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Ein von HeLi NET übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht.

6.9 Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von HeLi NET  zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist deren Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.10 Sofern der von  HeLi NET zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.11 Sofern der Lieferverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung i. H. v. 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes zu verlangen.

6.12 Im Übrigen ist der Kunde im Falle eines von HeLi NET  zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1  HeLi NET behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Ware, an der HeLi NET Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist HeLi NET  berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. In der Zurücknahme durch HeLi NET liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, sie hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

7.2 In der Pfändung der Vorbehaltsware durch HeLi NET liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Sie ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten -  anzurechnen.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Beschädigung oder Vernichtung der Ware hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

7.4 Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus den Lieferungen und Leistungen der HeLi NET beglichen hat.

7.5 Der Kunde darf die Vorbehaltsware weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Kunde HeLi NET unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind, damit sie Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, HeLi NET die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ihr entstandenen Ausfall.

7.6 HeLi NET verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert den der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

8 Software

8.1 Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte (z. B. Patente, Gebrauchsmusterrechte, Warenzeichen, etc.) in Bezug auf alle Dienste der HeLi NET, Produkte, Software, Dokumentationen und andere Materialien, die vertraglich zur Verfügung gestellt werden, gehören ausschließlich HeLi NET oder – bei Eigentumsrechten – dem jeweiligen Lizenzgeber.

8.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Kunden an diesen Rechten ein nicht ausschließliches, zeitlich beschränktes und nicht übertragbares  Nutzungsrecht für den eigenen internen Gebrauch eingeräumt. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.3 Sofern Dienste von HeLi NET - einschließlich der Software -  Eigentums- oder Geschäftsgeheimnisse von HeLi NET oder ihren Lieferanten enthalten, bleiben HeLi NET oder ihre Lizenzgeber – mit Ausnahme der ausdrücklich übertragenen Lizenzrechte gemäß dieser AGB – Eigentümer dieser Rechte. Der Kunde ist nicht berechtigt und unterlässt das Kopieren dieser Eigentumsrechte, das Modifizieren, Übersetzen, Ändern oder Dekompilieren des gesamten oder von Teilen des Services oder das Ausfindigmachen von Quellcodes, das Übernehmen, Modifizieren, Übersetzen oder Erstellen anderer Funktionen des -Dienstes oder das Verbreiten, Kopieren, Vermieten, Abtreten oder Übermitteln, Verkaufen oder sonstiges Übertragen der Rechte, es sei denn, diese Tätigkeiten sind ihm ausdrücklich und schriftlich durch HeLi NET erlaubt.

8.4 Im Rahmen der Serviceleistung durch Lizenznehmer stellt HeLi NET dem Kunden Softwarelizenzen Dritter im Rahmen von Open Source-Lizenzregelungen zur Verfügung. Solche Open Source-Software ist in den entsprechenden Dokumenten näher spezifiziert und ungeachtet anderer Regelungen in diesen AGB gemäß spezieller Open Source-Regelungen lizensiert.  Bei Widersprüchen dieser AGB und der Regelungen zur Open Source-Software gehen die Regelungen zur Open Source-Software vor.

8.5 Im Rahmen der iTK-Dienste der HeLi NET kann die Übertragung von Nutzerlizenzen von Dritten erforderlich sein. Der Kunde stimmt hiermit der Geltung und Befolgung der daraus möglicherweise zusätzlich entstehenden  Rechte und Pflichten zu.

8.6 Unbeschadet der o. g. Regelungen ist HeLi NET jederzeit berechtigt, ohne vorherige Ankündigung Software, Rechte oder Gegenstände von ihren Systemen zu entfernen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, daß mit der Nutzung gegen Rechte Dritter verstoßen wird.

8.7 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechts geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, HeLi NET unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne Zustimmung von HeLi NET keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und HeLi NET auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines etwaigen Vergleichsabschlusses überlassen.

8.8 Diese Verpflichtung entfällt für solche Fälle, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von HeLi NET gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

9 Verantwortung für Webinhalte/Übermittlung oder Abrufen von Daten

9.1 Sofern der Kunde durch Nutzung der iTK -Dienste der HeLi NET eigene Inhalte erstellen und Daten übermitteln und einsehen kann, verpflichtet er sich, die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

9.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere,
a) die von HeLi NET bereitgestellten Dienste  - sei es in Form der Übermittlung von Daten an Dritte oder des Abrufs von Daten aus dem Netzwerk, zu dem HeLi NET den Zugang vermittelt – weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechtswidriger Informationen zu nutzen;
b) keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten anzubieten, noch in irgendeiner Weise oder durch Setzen von Hyperlinks auf strafbare Inhalte, die von Dritten angeboten werden, hinzuweisen;
c) insbesondere die gültigen Gesetze gegen die Verbreitung rechtswidriger und/oder jugendgefährdender Inhalte einzuhalten und u. a. durch sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und Einsatz von Filtersoftware Sorge dafür zu tragen, dass Inhalte, die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, nicht zur Kenntnis des durch diese Gesetze geschützten Personenkreises gelangen;
d) die nationalen und internationalen Urheberrechte sowie weitere Schutzrechte, wie Namens- und Markenrechte Dritter, nicht zu verletzen;
e) die Dienste nicht zur Schädigung oder Belästigung Dritter, insbesondere nicht durch unbefugtes Eindringen in fremde Systeme, Verbreitung von Viren jeder Art oder durch unverlangte Zusendung von E Mail (Spamming) zu nutzen;
f) auf die von HeLi NET für die Dienste eingesetzten Systeme nicht in einer Weise einzuwirken, die HeLi NET oder Dritte schädigen kann.

10 Nutzung durch Dritte

10.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste des HeLi NET-Netzes durch Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde ist vertraglicher Reseller von HeLi NET oder HeLi NET hat es dem Kunden schriftlich gestattet. Insbesondere ist der Kunde ohne schriftliche Genehmigung durch HeLi NET nicht zum Weiterverkauf der HeLi NET-Dienste berechtigt, noch darf er die HeLi NET-Dienste nutzen, um mit HeLi NET  in Wettbewerb zu treten.

10.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.

10.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Dies gilt auch für die Nutzung durch unbefugte Dritte, es sei denn, der Kunde weist nach, daß ihn  kein Verschulden an der unbefugten Nutzung durch Dritte trifft.

10.4 Der Kunde haftet HeLi NET gegenüber  für alle Verletzungen der Bestimmungen dieses Vertrages infolge einer Nutzung der Dienste durch Dritte, sofern er die Nutzung durch Dritte zu vertreten hat, es sei denn, er weist nach, daß ihn kein Verschulden trifft.

11 Allgemeine Pflichten des Kunden

11.1 Der Kunde hat auf eigene Kosten für einen funktionierenden und ausreichenden Telekommunikationszugang zu den Diensten von HeLi NET zu sorgen und im eigenen System die für die Nutzung der Dienste notwendige Hard- und Software bereitzustellen, soweit diese nicht auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung von HeLi NET  geliefert wird.

11.2 Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der üblichen Sorgfalt entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf diesen Zugang und die eigenen Systeme verantwortlich.

11.3 Der Kunde ist für die regelmäßige Datensicherung umfänglich verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Vornahme angemessener, mindestens jedoch täglicher Sicherung aller Daten und Programme.

11.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von HeLi NET  sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) die von HeLi NET überlassene Hard- und Software mit der verkehrsüblichen Sorgfalt zu behandeln, ausschließlich durch fachkundiges Personal administrieren und betreiben zu lassen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen;
b) die erforderlichen Informationen über vorhandene technische Einrichtungen zur Teilnahme an den HeLi NET-Diensten mitzuteilen oder, soweit erforderlich,  den Zugang für die Installation technischer Einrichtungen oder auch die Behebung von Störungen durch HeLi NET  zu ermöglichen;
c) dafür zu sorgen, daß die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden;
d) die Erfüllung behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an den Diensten der HeLi NET erforderlich sein sollten;
e) die ihm zum Gebrauch überlassenen, im Eigentum der HeLi NET verbleibenden Router/Modems branchenüblich zu versichern;
f) den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
g) bei einer Störung wie folgt mitzuwirken:
· erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich und qualifiziert anzuzeigen (Störungsmeldung). Diese Störungsmeldung muss in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Ursachenerkennung  und –analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich erfolgen;
· im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursache ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Dazu zählt auch die Nennung eines kompetenten Ansprechpartners, der für den Kunden verbindlich Entscheidungen treffen oder unverzüglich herbeiführen kann;
· nach Abgabe einer Störungsmeldung die HeLi NET durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß der Kunde die Störung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich vorlag und er das grob fahrlässig nicht erkannt hat.
h)Kommt der Kunde seinen oben genannten Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung durch HeLi NET schuldhaft nicht nach oder verweigert er sie, gilt ab diesem Zeitpunkt die Leistung als bereitgestellt bzw. die Störung als behoben.
i) Der Kunde informiert HeLi NET schriftlich und unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats über jede Änderung seiner Kontaktdaten einschließlich Adresse, Ansprechpartner und technische Daten.
j) Der Kunde stellt HeLi NET von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragswidrigen Nutzung oder vertragswidrigen Eingriffen in die Netzintegrität beruhen, die entweder durch ihn vorgenommen werden oder mit seiner Billigung erfolgen.

12 Verzug und Pflichtverletzung des Kunden

12.1 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist   HeLi NET berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von mindestens 10 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

12.2 Im letzteren Fall können 15 % des Kaufpreises ohne Nachweis als Entschädigung verlangt werden, soweit nicht nachweislich nur ein geringer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich eingetretenen höheren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Kunden ist in jedem Fall der Nachweis gestattet, daß ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

12.3 Weist das angegebene Konto nicht die erforderliche Deckung auf oder sind die Kontodaten falsch oder nicht aktuell, kann HeLi NET den Dienst ohne Ankündigung und unter Fortdauer der Zahlungspflicht des Kunden sperren, bis dieser HeLi NET über die Behebung der Ursachen informiert hat.

12.4 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen und bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden sämtliche Forderungen der HeLi NET – auch im Falle der Stundung – sofort fällig. Außerdem ist HeLi NET berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen bare Vorauszahlung auszuführen, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

12.5 Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die HeLi NET durch Nichteinlösung eines Schecks oder eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, daß der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre.

12.6 HeLi NET ist bei Zahlungsverzug weiterhin berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen, bei Nachweis eines höheren Satzes der von HeLi NET an ihre Bank zu entrichtenden Sollzinsen den jeweiligen Zinssatz. HeLi NET ist weiterhin berechtigt, die durch den Zahlungsverzug entstandenen Mahnkosten pauschal mit 5, -- Euro zu berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, daß im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

12.7 Soweit die Forderung gegen den Kunden überfällig ist und das Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist   HeLi NET berechtigt, ein Inkassounternehmen mit der Geltendmachung der Forderung zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe sind vom Kunden zu tragen.

12.8 Im Falle des Zahlungsverzuges bei Warenlieferungen ist HeLi NET berechtigt, die Waren herauszuverlangen.

12.9 Kommt der Kunde mit der Erfüllung seiner übrigen Pflichten und Obliegenheiten in Verzug oder verletzt er diese schuldhaft, kann HeLi NET Ersatz für den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen verlangen.

12.10 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von HeLi NET wegen Verzugs des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, bleibt unberührt.
 
13 Preise, Zahlungsbedingungen

13.1 Alle vereinbarten Vergütungen verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich etwaiger Zölle und Verbrauchssteuern.

13.2 Für Werkverträge gelten die einzelvertraglich mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsbedingungen.

13.3 Dienstleistungsverträge werden auf der Basis eines monatlich im voraus zu entrichtenden Dienstleistungsentgeltes abgerechnet. Wird der Dienstleistungsumfang erweitert, ist  HeLi NET berechtigt, das Dienstleistungsentgelt angemessen anzupassen.

13.4 HeLi NET behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Wochen die Preise entsprechend der eingetretenen Kostenänderungen zu erhöhen oder herabzusetzen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

13.5 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar.

13.6 HeLi NET ist berechtigt, nach Vertragsabschluß eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

13.7 Sofern nicht individuell etwas anderes mit dem Kunden vereinbart ist, stimmt der Kunde hiermit dem Einzug fälliger Entgelte per Lastschriftverfahren zu. Die Einziehung erfolgt innerhalb einer Frist von mindestens fünf Werktagen nach Versand der entsprechenden Rechnung. Der Kunde hat für entsprechende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen.

13.8 Bei Widerruf der Einziehungsermächtigung oder der Zahlungsweise per Kreditkarte ist HeLi NET berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Wird aber das Vertragsverhältnis mit einer anderen Zahlungsweise fortgesetzt, ist HeLi NET berechtigt, für den erhöhten Verwaltungsaufwand ein angemessenes Bearbeitungsentgelt zu erheben.

13.9 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.

13.10 Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einwendungen gegen die Rechnung erheben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als unstreitig und akzeptiert.

13.11 Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Verbindungsentgelte nicht von ihm oder von Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen, soweit nicht HeLi NET nach den geltenden Bestimmungen zum Nachweis verpflichtet ist.

13.12 Sämtliche Zahlungen des Kunden werden grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet.

13.13 HeLi NET ist jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung oder die Vorlage einer Bürgschaft eines Kreditinstituts mit Sitz in Deutschland oder der EU zu verlangen und weitere Vorausleistungen davon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht binnen zwei Wochen nach, ist  HeLi NET berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bzw. den Dienst zu sperren.

13.14 Die Sicherheitsleistung bzw. Bürgschaft wird nach Beendigung des Vertrages zurückgewährt, sofern alle Ansprüche der HeLi NET gegenüber dem Kunden ausgeglichen sind.

13.15 Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HeLi NET anerkennt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden kein Zurückbehaltungsrecht zu.

13.16 Wird ein Vertrag in beiderseitigem Einvernehmen aufgelöst, obwohl dem Kunden weder ein Kündigungs- noch ein Rücktrittsrecht zusteht, ist HeLi NET, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, berechtigt, dem Kunden 15 % der Nettoauftragssumme in Rechnung zu stellen. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, daß ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

13.17 Tritt der Kunde unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann HeLi NET unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 25 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden ist es gestattet, nachzuweisen, daß ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

14. Gewährleistung

14.1 Soweit nach dem Vertrag zu liefernde Hard- oder Software fehlerhaft ist, ist HeLi NET zunächst berechtigt, den Fehler nachzubessern oder ein mangelfreies Ersatzprodukte zu liefern. HeLi NET obliegt die Ausübung dieses Wahlrechts.

14.2 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Bei Wahl des Rücktritts wegen gescheiterter Nachbesserung ist die Geltendmachung von Schadensersatz wegen des Mangels ausgeschlossen.

14.3 Der Kunde hat die Leistung von HeLi NET  unverzüglich gemäß § 377 HGB zu prüfen und ihr im Falle eines Schadens oder Mangels sofort durch eine schriftliche Meldung unter Angabe des genauen Sachverhalts Mitteilung zu machen. Kommt er dieser Rügepflicht nicht nach, sind Ansprüche aus diesen Mängeln ausgeschlossen. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch HeLi NET bereit zu halten. Den Kunden trifft darüber hinaus auch die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

14.4 Ergibt die Überprüfung keinen Mangel, trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung.

14.5 Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der Hard- oder Software sowie für die von HeLi NET erbrachten Dienstleistungen beträgt ein Jahr, sofern nicht HeLi NET einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

14.6 Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist mit Ausnahme von Arglist bzw. des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft  ausgeschlossen.

15. Haftung

15.1 Für Störungen, die nicht aus dem Verantwortungsbereich von HeLi NET kommen, insbesondere solche Störungen, die hinter dem von HeLi NET installierten Endgerät/Netzabschluß auftreten, die von der technischen Ausstattung des Kunden ausgehen oder auf einer falschen Bedienung des Dienstes durch den Kunden oder – mit Billigung des Kunden – durch Dritte beruhen, übernimmt HeLi NET keine Haftung. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden, mangelnde Wartung oder Pflege, unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Sorgfalt, bauliche Veränderungen und Manipulationen, instruktionswidrige Bedienung, Verwendung von herstellerfremden Ersatzteilen oder Produkten sowie durch fehlerhafte Anweisung seitens des Herstellers an den Netzabschlussgeräten der HeLi NET entstanden sind. Mangelnde Wartung liegt insbesondere bei unzureichender Datensicherung vor und wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren oder sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.Desweiteren geht HeLi NET davon aus, daß der Kunde eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat.

15.2 Garantien werden von HeLi NET nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet wurden. Bei Vorliegen einer Herstellergarantie wird diese an den Kunden weitergegeben und ist von ihm selbst gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

15.3 HeLi NET haftet für Schäden auf Grund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung gegenüber dem Kunden.

15.4 Für Personenschäden haftet HeLi NET unbeschränkt.

15.5 Im übrigen haftet HeLi NET nur bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, auf deren Erfüllung die andere Partei in besonderem Maße vertrauen darf (Kardinalpflichten). Dies betrifft die Haftung auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzuges, Schlechterfüllung, Nichterfüllung oder unerlaubter Handlung – auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsverpflichtungen.

15.6 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Verzug und Unmöglichkeit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Abgabe einer Garantie.

15.7 Soweit Kardinalpflichten gemäß 15.5 verletzt werden, haftet HeLi NET für Vermögensschäden bis zu einem Betrag je Schadensfall entsprechend einer monatlichen Durchschnittsvergütung aus dem betreffenden Vertrag, höchstens jedoch gemäß der telekommunikationsrechtlichen Spezialvorschriften. Für die Durchschnittsberechnung werden die sechs Monate vor dem Schadensfall oder, wenn die Vertragsdauer kürzer war, die von HeLi NET nach billigem Ermessen bestimmten voraussichtlichen durchschnittlichen monatlichen Vergütungen zugrunde gelegt. Dieselbe Haftungsbegrenzung gilt für alle in 15.5 genannten Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von HeLi NET sind.

15.8 In jedem Fall ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit, bei Handlungen des in 15.7 genannten Personenkreises auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.

15.9 Eine Haftung der HeLi NET für mittelbare und Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Schäden auf Grund von Betriebsunterbrechung, Unterbrechung der Datenübermittlung, Verlust, Zerstörung oder Verfälschung von Informationen und Daten oder Verfahrensvorgängen ist ausgeschlossen.

15.9 Für Einrichtungen der HeLi NET, die sich in der Obhut des Kunden oder seiner Kunden befinden, haftet der Kunde, soweit er nicht den Nachweis seines Nichtverschuldens führen kann.

15.10 Im übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie z. B. das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

16. Kündigung

16.1 Die Laufzeiten und Kündigungsfristen für Projekte sind in dem jeweiligen Prokektvertrag mit dem Kunden geregelt.

16.2 Sofern einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist, werden die Verträge über wiederkehrende Leistungen zunächst mit einer Mindestlaufzeit von 12 Kalendermonaten geschlossen. Danach verlängern sie sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt wird.

16.3 Neben den in diesen AGB genannten Gründen ist HeLi NET insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen,
a) wenn der Kunde gegen die vertraglichen Bestimmungen verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach Aufforderung durch HeLi NET behebt.b) wenn  HeLi NET durch staatliche Stellen die Mitteilung bekommt, daß der dem Kunden zur Verfügung gestellte Dienst für rechtswidrige Zwecke genutzt wird,
c) wenn der Kunde seine Einwilligung in das Lastschriftverfahren widerruft und  begründete Zweifel daran hat, daß der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung rechtzeitig nachkommt,
d) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Nachlassverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet,  über das Vorliegen solcher Tatsachen umgehend zu informieren.

16.4 Nach Beendigung des Vertragverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung auf Kosten und Gefahr von HeLi NET zurückzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Gegenstände oder Unterlagen verpflichtet, wenn nicht ein höherer oder niedrigerer Schaden nachgewiesen wird.

16.5 Bei vorzeitiger Beendigung aus einem vom Kunden zu vertretenden Umstand ist HeLi NET berechtigt, Schadensersatz in Höhe der monatlichen Entgelte, die nach dem Durchschnitt der letzten sechs Monate vor Beendigung (bei kürzerer Laufzeit nach dem von HeLi NET nach billigem Ermessen zu bestimmenden erwarteten Durchschnitt) für die restliche Vertragslaufzeit angefallen wären, es sei denn der Kunde weist nach, daß ein Schaden nicht oder in anderer Höhe entstanden ist.  HeLi NET bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

16.5 Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

17. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt ist HeLi NET von der Leistungspflicht befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, auch wenn sie bei Vorlieferanten, Unterauftragnehmern oder anderen Dritten eintreten und HeLi NET daran kein Verschulden trifft. 

18. Bonitätsprüfung

Der Kunde ist damit einverstanden, dass HeLi NET bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei Auskünfte einholt. HeLi NET ist berechtigt, den genannten Auskunfteien Daten des Kunden aufgrund nichtvertragsgemäßer Abwicklung (z. B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der Schufa oder anderen Auskunfteien anfallen, kann HeLi NET hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. 
Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von HeLi NET, eines Kunden der Schufa oder einer anderen entsprechenden Auskunftei oder Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

19. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

19.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs 1 Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 des Teledienstedatenschutzgesetzes darüber unterrichtet, daß  HeLi NET seine Firma und Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

19.2 HeLi NET verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluß zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

19.3 Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der HeLi NET. Dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.

19.4 Der Kunde ist damit einverstanden, daß persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen (Verbindungsdaten), wie z. B. der Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads von  während der Dauer des Vertrage erhoben und gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt HeLi NET auch zur Beratung, zur Eigenwerbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen. HeLi NET wird diese Daten ohne sein Einverständnis nicht an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als die Daten ohnehin öffentlich zugänglich sind oder  HeLi NET gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere Strafverfolgungsbehörden, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.

20. Schlussbestimmungen

20.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform.

20.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen HeLi NET und dem Kunden ist Hamm.

20.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

20.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.